Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Gliederung
- Basis-Infos
- Die Vertrauensfrage
- Wahlprogramme 2025
- Direktkandidat*innen aus Dresden 2025
- Gewählte Direktkandidat*innen aus Sachsen 2021
- Die Ergebnisse der Wahl von 2021
1. Basis-Infos
Was wähle ich?
Bei der Bundestagswahl entscheiden die Wähler*innen, welche Parteien für die nächsten vier Jahre im deutschen Parlament vertreten sind und wie viele Sitze, das heißt wie viel Macht sie dort haben. Insgesamt gibt es im Bundestag mindestens 598 Sitze. Weil die verschiedenen Parteien bei der Wahl möglichst gut abschneiden wollen, machen sie mehrere Wochen vor der Wahl Werbung für ihre Ideen.
Wie wähle ich?
Alle Deutschen ab 18 Jahren dürfen wählen gehen. Die Wähler*innen gehen in ein Wahllokal und bekommen dort einen Stimmzettel in die Hand gedrückt. Mit dem gehen sie in eine Wahlkabine damit niemand sehen kann, welche Partei sie wählen, denn das ist Privatsache. Bei der Bundestagswahl hat jede/r Wähler*in zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählt man eine/n Politiker*in aus seinem Wahlkreis, also aus dem Gebiet, in dem man selbst wohnt. Ganz Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis stellen die Parteien genau eine/n Kandidat*in aus ihren Reihen zur Wahl. Der/die Gewinner*in geht mit einem so genannten Direktmandat in den Bundestag und das unabhängig vom Gesamtergebnis ihrer/seiner Partei. So wird sichergestellt, dass alle Regionen in Deutschland auch im Bundestag berücksichtigt sind, denn die Gewählten sollen die Interessen ihres Wahlkreises vertreten.
Die Zweitstimme vergibt jede*r Wähler*in an eine Partei. Die Prozentzahl, die eine Partei an Zweitstimmen gewinnt, steht ihr dann an Sitzen im Parlament zu. Die Zweitstimmen ergeben also das Verhältnis der Parteien im Parlament und gelten deshalb als wichtiger. Die Sitze der Parteien werden zunächst mit den gewonnenen Direktmandaten (Erststimme) besetzt und dann je nach Zweitstimmenergebnis mit Kandidat*innen von sogenannten Landeslisten aufgefüllt. Die werden von allen Parteien in den Bundesländern vor der Wahl aufgestellt. Es kann vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustehen. In diesem Fall bekommen alle anderen Parteien Ausgleichsmandate, also so viele zusätzliche Sitze, dass das gewählte Verhältnis wieder hergestellt ist.
Eine Partei muss übrigens mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen, oder 3 Direktmandate haben um in den Bundestag einzuziehen.
Dieses Video erklärt den Vorgang sehr anschaulich:
Was bewirkt meine Stimme?
Durch meine Wahl entscheide ich mit, welche Partei wie viel Macht im Bundestag hat, und damit auch welche Parteien die Regierung stellen.
Damit eine Partei regieren kann, muss sie über 50% aller Stimmen haben. Ist das bei keiner Partei der Fall, müssen sich mehrere Parteien (die insgesamt auf über 50 % der Stimmen kommen) zu einer Regierungskoalition zusammenschließen. Alle nichtregierenden Parteien bilden dann die Opposition.
Wofür sind die Gewählten zuständig?
Der Bundestag wird vom Volk gewählt. Er ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind:
- die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit,
- die Entscheidung über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland,
- die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
Die Bundesländer spielen im föderalen Staatssystem Deutschlands eine wichtige Rolle: Über eine Länderkammer (Bundesrat) sind sie so auch am Gesetzgebungsverfahren beteiligt, wobei sie von den jeweiligen Ministerpräsident*innen dort vertreten werden.
Was wird auf der Ebene des Bundes entschieden?
In einem föderalen System wie dem deutschen gibt es neben der gesamtstaatlichen Ebene auch die Bundesländer, die Gesetze verabschieden können bzw. Mitspracherecht besitzen. Wer was regeln darf, ist in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Ausschließlich alleine entscheidet der Bund bei Themen wie z.B Verteidigung, Währungs-, Geld-und Münzwesen, Staatsangehörigkeit, Postwesen, Telekommunikation etc.
Mit der Rahmengesetzgebung des Bundestages werden nur Rahmen für Themengebiete festgelegt wie z.B Hochschulwesen, Jagdrecht und Tierschutz, Raumordnung, Wasserhaushalt etc. Daher müssen die Länder eigene Landesgesetze erlassen, die diesen Rahmen erfüllen. Es gibt auch Themengebiete, bei denen Bund und Länder um die Entscheidungsmacht konkurieren oder bei denen nur die Länder entscheiden.
Wo finde ich mehr Informationen?
Beispielsweise direkt auf der Seite des Bundestages.
2. Was bedeutet die Vertrauensfrage?
Die Vertrauensfrage ist ein Instrument der Regierung, das eingesetzt werden kann, um die aktuelle Regierung zu stabilisieren oder Neuwahlen zu initiieren. Sie soll verhindern, dass das Land keine handlungsfähige Regierung besitzt und dient für den/ die Bundeskanzler*in dafür, sich zu vergewissern, ob seine/ ihre Politik von einer Mehrheit der Abgeordneten unterstützt wird. Der/ die Bundeskanzler*in kann die Vertrauensfrage auch mit einem Gesetzentwurf verknüpfen, also das Vertrauen in ihn/ sie davon abhängig machen, ob ein von ihm eingebrachter Gesetzesentwurf angenommen wird. Stellt der/ die Bundeskanzler*in die Vertrauensfrage, müssen zwischen dem Antrag und der Abstimmung im Parlament mindestens 48 Stunden liegen. Spricht ihm/ ihr das Parlament das Vertrauen nicht aus, so kann der/ die Bundespräsident*in auf Vorschlag des/ der Kanzler*in den Bundestag auflösen. Dafür hat er/ sie 21 Tage Bedenkzeit. Nach der Auflösung des Parlaments müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.
Ein Misstrauensvotum geht im Unterschied zur Vertrauensfrage nicht vom/ von der Bundeskanzler*in, sondern vom Parlament aus. Bei einem solchen Votum kann das Parlament den/die Bundeskanzler*in abwählen. Allerdings gibt es in Deutschland nur das konstruktive Misstrauensvotum, was bedeutet, dass der/die Bundeskanzler*in nur durch die Wahl eines/einer neuen Kanzler*in abgewählt werden kann. Die Abgeordneten müssen sich also im Vorfeld auf eine/ einen neue/ neuen Kandidat*in einigen. Im Gegensatz zur Vertrauensfrage kann ein Misstrauensvotum keine Neuwahlen auslösen.
Quellen: tagesschau.de, bundestag.de, bundesregierung.de
3. Wahlprogramme 2025
Angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl haben viele Parteien bereits ein neues Wahlprogramm veröffentlicht. Die offizielle Abstimmung über das neue Programm steht in einigen Fällen noch aus.
Die CDU/CSU
In ihrem Wahlprogramm liegt der Fokus bei der CDU/CSU auf Steuersenkungen. Des Weiteren werden Rentenkürzungen strikt ausgeschlossen, stattdessen soll das Bürgergeld gekürzt werden.
Die Partei setzt auf eine strikte Migrationspolitik, im Rahmen derer unter anderem mehr sichere Herkuftsstaaten designiert werden sollen, sowie Abschiebungen auch nach Syrien und Afghanistan duchgeführt werden sollen.
Einige von der Ampelregierung beschlossene Gesetze sollen gekippt werden, zum Beispiel das Heizungsgesetz und das Selbstbestimmungsgesetz.
Des Weiteren sollen erneuerbare Energien ausgebaut und Strompreise gesenkt werden. Aber auch Kernenergie soll eine Option sein, inklusive der Prüfung einer Wiederinbetriebnahme bereits abgeschalteter Kernkraftwerke.
Das Wahlprogramm der CDU/CSU findet ihr auf der Webseite der CDU.
Die AfD
In ihrem Wahlprogramm stellt die AfD verschiedene Ziele vor. Dazu gehören unter anderem Volksabstimmungen über einen Austritt Deutschlands aus der EU sowie die Wiedereinführung der D-Mark.
Des Weiteren leugnet die Partei den menschengemachten Klimawandel und möchte in der Energiepolitik auf Kohle- und Kernkraft setzen. Die Wirtschaftssanktionen gegen Russland sollen aufgehoben werden und die Ukraine als neutraler Staat forbestehen.
Die Partei möchte strikte Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze. Auch Festnahmen sollen möglich sein.
Das Wahlprogramm der AfD findet ihr hier.
Die SPD
In ihrem Wahlprogramm legt die SPD den Fokus vor allem auf Wirtschaftsmaßnahmen. So möchte die Partei Netzentgelte deckeln und Steuererstattungen für Investitionen ermöglichen. Der Mindeslohn soll weiter steigen. Spitzeneinkommen sollen stärker besteuert werden.
Der Verteidigungsetat soll künftig 2 % des BIP betragen.
Das Wahlprogramm der SPD findet ihr hier.
Bündnis 90/ Die Grünen
Die Grünen stellen in ihrem Wahlprogramm die Einführung eines Klimagelds zur Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen in den Vordergrund. Außerdem sollen auch Privatversicherte in die Beitragszahlung für die Pflege- und Krankenversicherung eingebunden werden, um die Altersvorsorge zu sichern, soll ein an Nachhaltigkeitskriterien gebundener Bürgerfonds eingeführt werden.
Das Wahlprogramm der Partei Bündnis 90/ Die Grünen findet ihr hier.
Weitere Parteien
Auch die FDP und Linken haben Wahlprogramme vorgelegt. Die FDP setzt in ihrem Programm vor allem auf Steuerntlastungen und Arbeitsanreize. Die Schuldenbremse sieht sie als wichtiges Gebot. Die Linken fokussieren sich in ihrem Programm vor allem auf soziale Gerechtigkeit, unter anderem durch die Anhebung des Mindestlohns und einer hohen Vermögenssteuer. Außerdem sollen Kurzstreckenflüge verboten werden. Die Linke setzt auch auf Friedensverhandlungen im Bezug auf die Ukraine. Das BSW hat bis jetzt noch kein Wahlprogramm vorgelegt.
Das Wahlprogramm der FDP findet ihr hier.
Das Wahlprogramm der Linken könnt ihr hier aufrufen.
Das Wahlprogramm des BSW ist hier verlinkt.
Quelle dieses Beitrags ist tagesschau.de, weitere Infos gibt es auch auf der Webseite des Bundes für Nachhaltigkeit und Entwicklung
4. Direktkandidat*innen aus Dresden 2025
Die Stadt Dresden besteht bei der Bundestagswahl aus zwei Wahlkreisen: Dresden I (Wahlkreis 159) und Dresden II (Wahlkreis 160). Dresden I umfasst die Bezirke Altstadt, Blasewitz, Leuben, Plauen und Prohlis, zu Dresden II gehören Cotta, Klotzsche, Loschwitz, die Neustadt und Pieschen sowie die Ortschaften Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf, sowie die Gemeinden Arnsdorf, Ottendorf-Okrilla, Radeberg, Wachau und Großröhrsdorf des Landkreises Bautzen.
Für die Bundestagswahl haben bereits einige Parteien Direktkandidat*innen für die zwei Wahlkreise aufgestellt.
Die CDU hat als erste Partei neue Direktkandidaten aufgestellt. Markus Reichel und Lars Rohwer sitzen bereits im aktuellen Bundestag.
Für die AfD gehen Thomas Ladzinski (I) und Matthias Rentzsch (II) ins Rennen.
Bündnis 90/ Die Grünen haben sich für Kassem Taher Saleh (I) und Merle Spellerberg (II) entschieden.
Für die SPD gehen Rasha Nasr im Wahlkreis Dresden 1 und Stephan Schuhmann im Wahlkreis Dresden 2 ins Rennen.
Die Direktkandidaten der Linken sind Funda Römer und Clara Bünger, die bereits im Bundestag sitzt.
Die FDP hat den Bundestagsabgeordneten Torsten Herbst sowie Benita Horst nominiert.
Das BSW hat bislang noch keine Direktkandidat*innen in Sachsen aufgestellt.
Quelle: dnn.de
5. Gewählte Direktkandidat*innen aus Sachsen 2021
(Bundestagswahl 2021)
Hier siehst du eine Liste aller jener Abgeordneten, die über das Direktmandat in den Bundestag eingezogen sind. Klickst du auf die Namen, wirst du zu ihren eigenen Web- oder Facebookseiten weitergeleitet.
CDU/CSU
Die LINKE
SPD
Die AfD
- Rene Bochmann
- Tino Chrupalla
- Thomas Dietz
- Karsten Hilse
- Steffen Janich
- Barbara Lenk
- Mike Moncsek
- Matthias Moosdorf
- Edgar Naujok
6. Ergebnisse der Wahlen von 2021

Angabe in Prozent.
(Eigene Zusammenstellung)
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde als Folge dieses Wahlergebnisses eine Drei-Parteien-Koalition aus SPD, Die Grünen und FDP gegründet. Hier findet ihr deren Koalitionsvertrag.