Die letzte Oberbürgermeisterwahl in Dresden fand am Sonntag 07.06.2015 statt. Da keine/r der Kandidat*innen die absolute Mehrheit (über 50% der Stimmen) erreicht hatte, kam es am Sonntag, den 05.07.2015 zu einem zweiten Wahlgang. Dabei wurde Dirk Hilbert (Unabhängige Bürger für Dresden e.V.) mit 54,2 % der Stimmen zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden gewählt.

Die nächste OB-Wahl findet am 12.06.2022 statt. Falls im ersten Wahlgang keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit erreicht (mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen), findet am 10.07.2022 ein zweiter Wahlgang statt. 

Gliederung

  1. Basis-Infos
  2. Kandidat*innen 2022
  3. Bisherige Oberbürgermeister
  4. Wahl 2015

1. Basis-Infos

Wer wird gewählt?

Der oder die Bürgermeister*in hat das wichtigste politische Amt in einer Gemeinde inne. Er oder sie ist Leiter*in der Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung und Vorsitzende*r des Gemeinderates/Stadtrates. In großen Kreisstädten und den drei kreisfreien Städten (Chemnitz, Dresden, Leipzig) Sachsens führen die Bürgermeister*innen den Titel Oberbürgermeister*in.

Das Mindestalter der Kandidat*innen beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 64 Jahre. Die Bewerber*innen um das Amt des oder der Bürgermeister*in müssen nicht zwingend in der Gemeinde oder dem Landkreis wohnen. Seit 2002 ist ein*e Bürgermeister*in einer Gemeinde mit über 5.000 Einwohnern hauptamtlich tätig. Zwischen 2.000 und 5.000 Einwohner*innen ist zu unterscheiden, ob die Gemeinde einem Verwaltungsverband oder einer Verwaltungsgemeinschaft angehört; bei einer Einwohner*innenschaft von weniger als 2.000 Menschen ist der oder die Bürgermeister*in immer ehrenamtlich tätig.

Wie wird gewählt?

Die Bürgermeister*innen werden direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Es kann bei Bürgermeisterwahlen zwei Wahlgänge geben. Im ersten entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein/e Kandidat*in diese Mehrheit, wird eine Neuwahl notwendig. Hierbei können alle Kandidat*innen, die beim ersten Wahlgang bereits dabei waren, wieder antreten, neue Kandidat*innen dürfen allerdings nicht mehr hinzukommen. Beim zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (relative Mehrheit). Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Wann wird gewählt?

Der Gemeinderat/Stadtrat bestimmt den Wahltag für die Bürgermeisterwahl. Er ist meist unabhängig von anderen Kommunalwahlen und wird durch die Gegebenheiten vor Ort bestimmt. Wird die Wahl des oder der Bürgermeister*in wegen Ablaufs der Amtszeit oder wegen Eintritts in den Ruhestand oder Verabschiedung infolge Erreichens der Altersgrenze notwendig, ist sie zwischen drei und einem Monat vor Freiwerden der Stelle, in anderen Fällen spätestens vier Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen.

Ein/e Bürgermeister*in kann von den Bürger*innen einer Gemeinde auch vorzeitig abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines Bürgerbegehrens, das von mind. einem Drittel der Bürger*innen einer Gemeinde unterzeichnet sein muss. In Gemeinden über 100.000 Einwohner*innen kann ein geringeres Quorum festgelegt werden. Es dürfen sich jedoch nicht weniger als ein Fünftel der Bürger*innen der Gemeinde beteiligen. Das Abwahlverfahren kann auch durch einen Beschluss des Gemeinderates/Stadtrates, der von mindestens drei Viertel der Räte unterstützt wird, eingeleitet werden. Der oder die Bürgermeister*in ist schließlich abgewählt, sofern sich mehr als die Hälfte der Bürger*innen für die Abwahl aussprechen.

Aufgaben

Die Aufgabenpalette des Amtes ist vielfältig: Das Rathauspersonal führen, Gemeinderats-/Stadtratsentscheidungen vorbereiten und umsetzen, die Gemeinde nach außen repräsentieren, mit anderen Politiker*innen Kontakt halten und die Interessen der Kommune auf Landesebene vertreten gehört ebenso dazu, wie die Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen zu leiten.
Der oder die Bürgermeister*in ist die Schnittstelle für die Bürger*innen, den Gemeinde-/Stadtrat, die Verwaltung, die lokale Gesellschaft und die Medien.

Es gibt drei Wege, auf denen etwas zum Gegenstand kommunalpolitischer Entscheidungen werden kann. Die Initiative kann von den Gemeinderät*innen ausgehen, von dem oder der Bürgermeister*in mitsamt der Verwaltung oder ein bestimmtes Thema wird durch das Engagement von Einwohner*innen auf die politische Tagesordnung gesetzt. Die meisten Entscheidungsvorschläge kommen von der Verwaltung selbst, da hier im Gegensatz zu den anderen Beteiligten die Arbeit von Hauptamtlichen ausgeübt wird und somit Expert*innen in ihren Reihen hat.

Was wird auf der Ebene der Kommunen entschieden?

Thematisch muss man bei der lokalen Ebene zwischen Pflichtaufgaben (also von Bundes- und Landesebene vorgeschriebene) und freiwilligen Aufgaben unterscheiden.

Bei den Pflichtaufgaben haben die Kommunen relativ wenige Spielräume. Oft ist nicht nur vorgegeben, dass die Aufgabe erledigt werden muss (Pässe ausstellen), sondern auch, wie sie ausgeführt werden soll (einheitliche Pässe und bestimmte Bearbeitungsfrist).

Stehen „Ob” und „Wie” der Kommune völlig frei, so handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Die freiwilligen Aufgaben sind das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um Lebensqualität: Um Parks, Grünflächen und Bauvorhaben, um Theater, Museen und Orchester, um Kinderkrippen und Jugendeinrichtungen, um Sportplätze, Schwimmhallen und Freibäder, um den Öffentlichen Nahverkehr, um Bibliotheken und Freizeitangebote.

Wo finde ich mehr Informationen?

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2. Kandidat*innen 2022

Hier folgen alphabetisch die Kandidat*innen, die 2022 zur Wahl stehen. Wir haben im Vorfeld alle kontaktiert und sie um einen Steckbrief von sich gebeten. Zu diesen gelangt ihr über einen Klick auf den jeweiligen Namen.  

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3. Bisherige Oberbürgermeister*innen

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3. Wahl 2015

Das Ergebnis des ersten Wahlgangs fiel folgendermaßen aus:

Quelle: Neustadtgeflüster.de

Damit kam es am 05.07.2015 zu einem zweiten Wahlgang.

Diesmal standen drei Bewerber*innen zur Wahl: Dr. Eva-Maria Stange für „Gemeinsam für Dresden“, Lars Stosch ala Lara Liqeur für „Die PARTEI“ und Dirk Hilbert für „Unabhängige Bürger für Dresden e. V.“

Quelle: http://wahlen.dresden.de/2015/obwsw/index.html [19.07.2019]

Hilbert lag am Ende vorn: Während er 54,2 % aller Stimmen bekam (im Ganzen: 100.118 Stimmen), wählten 31,7 % für Eva-Maria Stange (81.314 Stimmen) und 1,8 % (3.412 Stimmen) für Lara Liqueur.

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