Bis zum 7. April 2022 konnten Parteien, Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber ihren Wahlvorschlag beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einreichen. Mit einem Wahlvorschlag kandidiert eine Person als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister. Der Gemeindewahlausschuss hat am 11. April 2022 entschieden, welche Wahlvorschläge zur Oberbürgermeisterwahl in Dresden zugelassen oder zurückgewiesen werden.