Landesdirektion beanstandet neue Dresdner Hauptsatzung – Stadt soll Beschluss aufheben Veröffentlicht am 19. September 201420. Januar 2021 von PJR Dresden Die vom neuen Dresdner Stadtrat beschlossene Hauptsatzung wird von der sächsischen Landesdirektion beanstandet. Wie die Aufsichtsbehörde mitteilte, entspricht die Regelung nicht Recht und Gesetz. Quelle: DNN