Landesdirektion beanstandet neue Dresdner Hauptsatzung – Stadt soll Beschluss aufheben

Die vom neuen Dresdner Stadtrat beschlossene Hauptsatzung wird von der sächsischen Landesdirektion beanstandet. Wie die Aufsichtsbehörde mitteilte, entspricht die Regelung nicht Recht und Gesetz.

Quelle: DNN