Urteil zur Drei Prozent Sperrklausel

Die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit, erklärten die Richter bei der Bekanntgabe des Urteils am Mittwoch (26. Februar).

Quelle: BpB