Der Ausgang der Bundestagswahl 2013, bei der knapp 16 Prozent der abgegebenen Stimmen aufgrund der Fünfprozenthürde bei der Mandatsverteilung nicht berücksichtigt wurden, hat der Diskussion über die Angemessenheit der Sperrklausel im deutschen Wahlrecht neue Nahrung gegeben. Bereits das 2011 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei der Durchführung der Europawahlen in Deutschland hatte Diskussionen darüber ausgelöst, ob die Fünfprozenthürde überhaupt noch zeitgemäß ist.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung