Sperrklausel für deutsche Kleinstparteien Veröffentlicht am 7. Juni 201819. Januar 2021 von PJR Dresden Ab 2024 sollen deutsche Kleinstparteien nicht mehr ins Europaparlament einziehen können. Die EU-Staaten kommen mit dieser Änderung des Wahlrechts einem lang gehegten Wunsch der Bundesregierung nach. Quelle: Tagesschau.de