Am 15. Juli beschloss der Sächsische Landtag das „Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen“ mit den von CDU, Grünen und SPD initiierten Änderungen (Landtags-Drucksache 7/3000). Aus rein rechtlicher Sicht gilt der Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ damit formal als abgelehnt. Das Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen hätte also sofort wieder ein Volksbegehren starten können, verzichtet aber darauf. Die Kraft wird jetzt anderweitig gebraucht.